Im Jahre 2012 konnten wir unsere Vormachtstellung im Bereich Energieausweise, im Bereich Gutachten im Fachbereich Architektur und Hochbau sowie im Bereich technische, baurechtliche und formale Beratung weiter ausbauen.
So haben wir z.B. bei der Erstellung von Energieausweisen einen Zuwachs von 120% erreichen können und bei Gutachten konnten wir uns um 50% steigern. Dies ist für uns eine großartige Bestätigung unserer fachlichen Kompetenz in allen Bauangelegenheiten!
Mit 01.12.2012 wurden die Regelungen zum Energieausweis (EA) durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) geändert und es müssen seitdem Energieausweise nach OIB-Richtline 2011 ausgestellt werden. Es hat sich dadurch auch das Erscheinungsbild des EA geändert und es sind jetzt mehrere Werte (Insbesondere der Gesamtenergieeffizenz-Faktor F-GEE) auf der ersten Seite ersichtlich, welche auch bei Inseraten (für Vermietung, Verpachtung oder Verkauf) angegeben werden müssen.
EA welche vor dem 01.12.2012 ausgestellt wurden (und diesen Faktor noch nicht aufweisen) behalten Ihre volle Gültigkeit für die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Für Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.